Stand: 15. Oktober 2025
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit – Anwalt für Einbürgerung in Berlin
Inhaltsverzeichnis:
Professionelle rechtliche Unterstützung im Einbürgerungsverfahren

Deutschland gehört zu den Ländern mit den stärksten Reisepässen weltweit. Mit dem deutschen Pass kann man in über 190 Staaten visafrei einreisen oder das Visum direkt bei der Einreise erhalten. Wer dauerhaft in Deutschland lebt, kann die Einbürgerung beantragen. Damit erhalten Sie alle politischen Rechte – inklusive Wahlrecht – und profitieren von der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union.
Warum eine Einbürgerung?
Die deutsche Staatsangehörigkeit bietet wesentliche Vorteile:
- Uneingeschränktes Aufenthalts- und Arbeitsrecht in Deutschland,
- Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union (Arbeiten und Leben in jedem EU-Staat),
- Wahlrecht auf allen politischen Ebenen,
- Konsularischer Schutz durch deutsche Botschaften im Ausland.
Die Entscheidung zur Einbürgerung ist bedeutend. Eine professionelle rechtliche Begleitung sorgt dafür, dass der Prozess effizient und korrekt durchgeführt wird.
Voraussetzungen für die Einbürgerung
Eine Einbürgerung ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland,
- Gesicherter Lebensunterhalt (kein Bürgergeld oder Sozialhilfe),
- Deutschkenntnisse mindestens B1,
- Bestandener Einbürgerungstest,
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung,
- Keine erheblichen strafrechtlichen Verurteilungen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen, empfiehlt sich die Prüfung durch einen Spezialanwalt für Einbürgerungsrecht.
❗ Turbo-Einbürgerung nach 3 Jahren wurde abgeschafft
Die 2024 eingeführte Möglichkeit der Einbürgerung bereits nach drei Jahren – sogenannte „Turbo-Einbürgerung“ – wurde im Oktober 2025 vom Bundestag komplett zurückgenommen.
Aktuell gilt: Einbürgerung frühestens nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts. Ausnahmen gibt es nicht.
Quelle: Bundestag.de – Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2025
Antrag und Ablauf
Der Antrag auf Einbürgerung wird bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde gestellt. In einigen Bundesländern – etwa in Berlin – ist auch eine Online-Beantragung möglich.
Nach Einreichung der Unterlagen prüft die Behörde die Voraussetzungen. In manchen Fällen wird ein persönliches Gespräch geführt. Bei positiver Entscheidung wird die Einbürgerungsurkunde in einem offiziellen Termin überreicht.
Besondere Fälle – Anrechnung von Aufenthaltszeiten
Nicht alle Aufenthaltszeiten zählen vollständig:
- Zeiten mit Aufenthaltsgestattung zählen erst ab Anerkennung,
- Duldung wird im Regelfall nicht angerechnet,
- Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 4 AufenthG) kann berücksichtigt werden, wenn sie auf rechtzeitigem Antrag basiert.
Identitätsnachweis & Mehrstaatigkeit
Für die Einbürgerung ist die eindeutige Identität nachzuweisen – in der Regel durch gültigen Pass und Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung und Apostille/Legalisation.
Seit der Reform 2024/2025 ist doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich erlaubt – unabhängig vom Herkunftsstaat.
Juristische Unterstützung – von Antrag bis Entscheidung
Einbürgerungsverfahren können komplex sein – insbesondere bei unklaren Voraufenthaltszeiten, fehlenden Dokumenten oder Eintragungen im Strafregister. Eine frühzeitige rechtliche Beratung vermeidet Verzögerungen oder Ablehnungen.
Als Anwalt für Staatsangehörigkeitsrecht begleite ich Sie durch alle Schritte – von der Prüfung der Voraussetzungen bis zur Vertretung im Widerspruchs- oder Klageverfahren.
Kontaktieren Sie uns für eine Beratung.

