Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Stand: 15. Oktober 2025 – nach aktueller Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
Deutschland belegt im Ranking der wertvollsten Reisepässe weltweit einen Spitzenplatz. Mit dem deutschen Pass können Sie visafrei in über 190 Staaten reisen oder erhalten das Visum direkt bei der Einreise.
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, können Sie die Einbürgerung beantragen – das heißt, die deutsche Staatsangehörigkeit auf Antrag erhalten. Damit werden Sie vollwertiges Mitglied der Gesellschaft mit allen politischen Rechten – zum Beispiel dem Wahlrecht – und profitieren von der Freizügigkeit in der EU.
Warum eine Einbürgerung?
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit genießen Sie umfassende Rechte: uneingeschränktes Aufenthaltsrecht, volle politische Teilhabe und Bewegungsfreiheit innerhalb Europas. Auch international bringt die Staatsbürgerschaft Vorteile, etwa durch konsularischen Schutz im Ausland.
Die Entscheidung zur Einbürgerung ist ein bedeutender Schritt – gut vorbereitet durch eine professionelle Beratung zur Einbürgerung kann der Prozess deutlich vereinfacht werden.
Voraussetzungen für die Einbürgerung
Eine Einbürgerung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
 - Gesicherter Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld)
 - Deutschkenntnisse auf B1-Niveau
 - Erfolgreicher Einbürgerungstest
 - Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
 - Keine erheblichen strafrechtlichen Verurteilungen
 
Wer unsicher ist, ob er alle Bedingungen erfüllt, sollte sich frühzeitig an einen spezialisierten Anwalt für Einbürgerung wenden.
❗ Einbürgerung nach 3 Jahren gestrichen
Die 2024 eingeführte Möglichkeit einer Einbürgerung bereits nach drei Jahren – auch bekannt als „Turbo-Einbürgerung“ – wurde im Oktober 2025 vom Bundestag aufgehoben.
Seitdem gilt:
👉 Einbürgerung frühestens nach 5 Jahren – ohne verkürzende Ausnahmen.
Die Bundesregierung begründet diesen Schritt mit dem Ziel, Einbürgerung wieder stärker an einen nachhaltigen Integrationsprozess zu knüpfen.
Quelle: Bundestag.de – Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2025
Antrag und Verfahren
Der Einbürgerungsantrag ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde am Wohnort zu stellen. In einigen Bundesländern – wie Berlin – ist dies auch online möglich.
Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen prüft die Behörde die Voraussetzungen. In bestimmten Fällen kann ein persönliches Gespräch erforderlich sein. Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Einbürgerungsurkunde, meist im Rahmen einer offiziellen Zeremonie.
Ein erfahrener Anwalt für Staatsangehörigkeit kann Ihnen helfen, das Verfahren effizient und rechtssicher zu gestalten.
Sonderfälle bei der Anrechnung von Aufenthaltszeiten
Nicht alle Zeiten werden für die Einbürgerung vollständig angerechnet:
- Zeiten mit Aufenthaltsgestattung zählen erst ab Anerkennung
 - Duldung gilt in der Regel nicht als rechtmäßiger Aufenthalt
 - Eine Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 4 AufenthG) kann zählen, wenn sie aus einem fristgerechten Antrag resultiert
 
Identitätsnachweis und Mehrstaatigkeit
Für die Einbürgerung ist die Identität eindeutig nachzuweisen – in der Regel durch einen gültigen Nationalpass und eine Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung und Legalisation oder Apostille.
Seit der Reform 2024/2025 ist es nicht mehr erforderlich, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Die Mehrstaatigkeit ist nun grundsätzlich erlaubt, unabhängig vom Herkunftsstaat.
Rechtliche Unterstützung
Einbürgerungsverfahren sind oft komplex – etwa bei fehlenden Dokumenten, Unsicherheiten zur Voraufenthaltszeit oder Vorbelastungen. Die frühzeitige Einschaltung eines spezialisierten Anwalts für Einbürgerung oder eine kompetente Beratung zur Einbürgerung kann entscheidend sein, um unnötige Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.
Ein Anwalt für Staatsangehörigkeit begleitet Sie professionell durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur Vertretung im Widerspruchs- oder Klageverfahren.

        