Ein besonderer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Ausländer- und Aufenthaltsrecht. Ich berate und vertrete Mandantinnen und Mandanten in Fragen rund um die Einreise, die Beantragung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln sowie in Verfahren gegenüber Ausländerbehörden, Botschaften und Verwaltungsgerichten. Auch bei aufenthaltsrechtlichen Anliegen im Zusammenhang mit Studium, Ausbildung, Familiennachzug, selbstständiger Tätigkeit oder Unternehmensgründung stehe ich Ihnen beratend zur Seite.
Im Bereich der Business Immigration (Unternehmerische Migration) unterstütze ich Unternehmerinnen, Unternehmer und Selbstständige insbesondere bei rechtlichen Fragen zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland, einschließlich der Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG. Auf Wunsch begleite ich Sie zudem bei der Wahl der passenden Rechtsform, bei der Gründung einer UG oder GmbH sowie bei damit verbundenen steuerrechtlichen Fragestellungen.
Obwohl sich unsere Kanzlei in Berlin befindet, beraten und vertreten wir Mandantinnen und Mandanten aus allen Bundesländern. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und schildern Sie Ihr Anliegen. Ich werde versuchen, eine passende Lösung für Ihr Problem zu finden.SEO danach anpassen