
Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024/2025 – aktuelle Änderungen im Überblick
Einbürgerung in Deutschland – professionelle rechtliche Begleitung
Aktualisiert: 15.10.2025
Mit dem Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz (StARModG) hat Deutschland seit dem 27. Juni 2024 das Einbürgerungsrecht umfassend reformiert: kürzere Fristen, Mehrstaatigkeit (doppelte Staatsangehörigkeit) als Regelfall und klarere Regeln für in Deutschland geborene Kinder.
Wer zeitnah den Antrag stellen möchte, profitiert von einer strukturierten Beratung zur Einbürgerung.
Aufenthaltsdauer – fünf Jahre sind Regelfall
- Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (zuvor 8 Jahre).
- Die 2024 eingeführte „Turbo-Einbürgerung nach 3 Jahren“ wurde politisch zurückgenommen; maßgeblich bleibt die Mindestaufenthaltszeit von 5 Jahren. Inkrafttreten erfolgt mit der Verkündung.
Praxis-Tipp: Wer Unterlagen für die 3-Jahres-Schiene vorbereitet hatte, sollte sie auf die 5-Jahres-Voraussetzungen anpassen.
Mehrstaatigkeit – jetzt der Regelfall
- Keine Pflicht mehr, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
- Die frühere Beibehaltungsgenehmigung entfällt; Deutsche verlieren ihre Staatsangehörigkeit nicht mehr automatisch, wenn sie eine weitere annehmen.
Hinweis: Rechtsfolgen im Herkunftsstaat (z. B. Wehrpflicht, Namens- oder Erbrecht) ergeben sich aus dessen nationalem Recht und sollten individuell geprüft werden.
In Deutschland geborene Kinder (ius soli)
Ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern erhält automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
- mindestens 5 Jahre rechtmäßig in Deutschland lebt und
- ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (z. B. Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt-EU).
Sprache, Einbürgerungstest & Integration
- Für die reguläre Einbürgerung genügt Deutsch B1.
- Kenntnisse über Rechtsordnung und Gesellschaft werden durch den Einbürgerungstest nachgewiesen.
Tipp: Sprachzertifikate und Testnachweise frühzeitig sichern; Ausnahmen (Alter, Krankheit, Härtefälle) vorab klären.
Straffreiheit & gesicherter Lebensunterhalt
- Unbescholtenheit bleibt Grundvoraussetzung.
- Gesicherter Lebensunterhalt: in der Regel kein Bürgergeld oder Sozialhilfe; Nachweise (Einkommen, Krankenversicherung, Steuerbescheide) geordnet beifügen.
Quelle
Offizielle Information zum Gesetz:
➡ Bundestag.de – Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024/2025
Rechtsanwalt Habib Mammadli – Berlin
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