Neue Entwicklungen bei Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsverfahren in Berlin ab 2024: Wichtige Informationen und Unterstützung

Ab heute spielt das Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin eine zentrale Rolle in der Bearbeitung von Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsanträgen. Das LEA hat zu diesem Zeitpunkt etwa 40.000 offene Anträge von den Bezirksämtern übernommen, was längere Bearbeitungszeiten zur Folge haben kann.

Ziel ist es, die Einbürgerungsprozesse ab 2024 zu beschleunigen und zu vereinfachen, um mehr Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit zu ermöglichen. Laut RBB plant Berlin, jährlich 20.000 Menschen einzubürgern, was im Vergleich zu den 8.875 Einbürgerungen im Jahr 2022 und den 8.640 bis Ende November 2023 eine erhebliche Steigerung bedeutet.

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Einbürgerungsanträge in Berlin direkt beim Landesamt für Einwanderung (LEA) gestellt werden. Die Bezirksämter sind nicht mehr zuständig, stattdessen erfolgt die Bearbeitung zentral durch die Abteilung S des Landesamtes. Die Abteilung S ist in spezialisierte Referate untergliedert, die nach Herkunftsländern und Regionen strukturiert sind:

      • Referat S 1 – Syrien (Familiennamen A – E), Iran
      • Referat S 2 – Syrien (Familienname F – Z), Irak
      • Referat S 3 – Asien (ohne Syrien, Iran, Irak)
      • Referat S 4 – Afrika, Nord- u. Südamerika, Australien u. Ozeanien
      • Referat S 5 (Polen, Türkei, Ukraine)
      • Referat S 6 – Europa (ohne Türkei, Ukraine, Polen)

Als Rechtsanwaltskanzlei in Berlin mit Spezialisierung auf Staatsangehörigkeitsrecht bieten wir umfassende Unterstützung bei der Einreichung von Einbürgerungsanträgen, klären Staatsangehörigkeitsfragen, unterstützen bei der Beantragung von Beibehaltungsgenehmigungen sowie zu weiteren rechtlichen Aspekten gemäß dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).

 

Wir helfen Ihnen, den Online-Antrag für die Einbürgerung, der ab der ersten Januarwoche 2024 verfügbar sein wird, zu verstehen und erfolgreich zu nutzen. Dieser Antrag ist insbesondere für Einbürgerungen nach §§ 8, 9 und 10 StAG relevant. Die Behörde empfiehlt dringend die Nutzung dieses Online-Verfahrens, da auf anderen Wegen eingegangene Anträge (zB per Brief) aus organisatorischen Gründen nur nachrangig bearbeitet werden.

Unser Ziel ist es, Sie durch den gesamten Prozess zu begleiten und sicherzustellen, dass Ihre Anträge korrekt und fristgerecht eingereicht werden. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung und professionelle Unterstützung bei all Ihren Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten.