Deutschland öffnet sich der Einwanderung

Deutschland zählt zu den drei europäischen Ländern mit der niedrigsten Arbeitslosenquote[1] . Aktuell sind rund 45,4 Millionen Menschen in Deutschland erwerbstätig [2] . Trotzdem fehlen Fachkräfte in bestimmten Regionen und Branchen. Vor allem offene Stellen im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) bleiben unbesetzt, genauso Arbeitsplätze im Gesundheitsbereich.

Attraktives Deutschland

Deutschland ist sehr beliebt bei Arbeitnehmern, Studenten und Geschäftsleuten aller Nationalitäten. Für viele kommt Deutschland nicht nur als Ziel der Arbeitsmigration, sondern auch als Einwanderungsland infrage. Dafür sprechen verschiedene Gründe:

Deutschland liegt im Herzen Europas und der EU. Entlang der Landesgrenzen liegen neun Staaten in enger Nachbarschaft. In Belgien, Luxemburg, Österreich und der Schweiz ist Deutsch die Amtssprache des Landes. In Polen, Dänemark und Frankreich spielt die deutsche Sprache zumindest auf regionalem Niveau nach wie vor eine Rolle. Millionenstädte heißen Hamburg, München, Köln und allen voran Berlin, die Hauptstadt Deutschlands. Seit einigen Jahren stellt die Bundesregierung die Weichen für mehr Businessmigration.

Wirtschaftsmacht Deutschland

Deutschland ist in vielerlei Hinsicht reizvoll. Die Bundesrepublik Deutschland ist Europas größte Volkswirtschaft und steht im weltweiten Vergleich auf Platz vier. Gleichzeitig ist Deutschland die drittgrößte Exportnation nach China und den USA. Vielfältige Landschaften, Weltstädte und gediegene Kultur bilden ein angenehmes Gesamtbild.

So machtvoll Deutschland einerseits ist, so abhängig ist es: Beispielsweise importiert die rohstoffarme Nation bis zu 97 Prozent des Bedarfs an Erdöl aus dem Ausland. Insgesamt profitiert das Land von den Ergebnissen aus Wissenschaft und Forschung. Die geistigen Fähigkeiten seiner Einwohner besitzen weltweit einen hohen Stellenwert und eine lange Tradition.

In diesem Spannungsfeld trifft die Arbeitsmigration auf ein Wirtschaftsumfeld, in dem bestimmte Studiengänge genauso gefördert werden wie die Businessmigration.

Erwerbsmigration

Je nach Vorhaben stehen Ausländern verschiedene Wege offen, ihre Erwerbsbiografie in Deutschland weiterzuführen. Sie üben eine selbstständige Tätigkeit aus oder engagieren sich als qualifizierte Arbeitskraft aus dem Ausland.

Arbeitsmigration von Ausländern aus Nicht-EU/EWR-Staaten

Zur Sicherung des Fachkräftebestandes fördert die Bundesrepublik Deutschland die Arbeitsmigration qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Ausland. Seit 2005 sinken die gesetzlichen Hürden zur Zulassung ausländischer Erwerbsmigrantinnen und -migranten stetig. Laut Einschätzung der OECD ist Deutschland heute eines der OECD-Länder, in denen hoch qualifizierte Fachkräfte bei der Arbeitsmigration auf die geringsten Beschränkungen stoßen.

Als Arbeitnehmer in Deutschland

Für Personen aus Drittstaaten kennt die deutsche Gesetzesregelung unterschiedliche Wege zur Businessmigration in Deutschland. Die hohe Nachfrage an Arbeitskräften, die der Arbeitsmarkt in vielen Branchen und Regionen nicht mehr befriedigen kann, fördert die Businessmigration und macht Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Partnern. Wir beraten zu rechtlichen Aspekten auf dem Weg in den deutschen Arbeitsmarkt.

Als Arbeitgeber in Deutschland

Deutschland sucht qualifizierte und gut ausgebildete Fachkräfte. Die meisten Unternehmer sind froh, wenn sie eine gut eingearbeitete Arbeitskraft in ihrem Betrieb wissen. Ist der Aufenthaltstitel bedroht, kann sich der Arbeitgeber mit verschiedenen Mitteln gegen das Ausscheiden des Mitarbeitenden wehren. Wegen der schwierigen Rechtslage ist eine Rechtsberatung dringend zu empfehlen. Wenn möglich, ist juristischer Rat auch bei weiteren Rechtsfragen zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland einzuholen.

Selbstständige Tätigkeit als Ausländer aus Nicht-EU/EWR-Staaten

Für die Gründung eines Unternehmens existieren kaum Hürden. Laut § 1 Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet. Für Angehörige von Nicht-EU/EWR-Staaten ist der bürokratische Aufwand etwas höher. Je nach Art der unternehmerischen Aktivität in Deutschland ist gegebenenfalls eine ausländerrechtliche Erlaubnis beizubringen.

Gründer wählen aus verschiedenen Rechtsformen und firmieren beispielsweise als

– Einzelunternehmen
– Personengesellschaft
– Kapitalgesellschaft

Die Wahl der Rechtsform entscheidet über die Art der zu entrichtenden Steuern. Hierzu zählen unter anderem Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Vor- und Umsatzsteuer oder Körperschaftsteuer. Welche Abgaben auf die Gründung zukommen, ist abhängig von deren Rechtsform. Wir beraten gern zu diesen Fragen.

Studieren in Deutschland

Neben der Businessmigration ist Studieren in Deutschland bei jungen Menschen aus aller Welt beliebt. Dafür sprechen viele Gründe. Dank der Reputation der einzelnen Universitäten eilt Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen nicht zufällig ein guter Ruf voraus.

Die Rahmenbedingungen zum Studieren in Deutschland sind gut:

An staatlichen Hochschulen fallen keine allgemeinen Studiengebühren an. Sogar die Lebenshaltungskosten sind überschaubar [https://studieren.de/studium-lebenshaltung.0.html].

Das Studium ist der Hauptzweck des Aufenthalts für ausländische Studierende. Innerhalb enger Grenzen dürfen Studierende dennoch arbeiten: maximal 120 Tage oder 240 halbe Tage im Kalenderjahr in studentischer Nebentätigkeit. Im Anschluss an das Studium suchen Studierende erfolgreich in Deutschland Jobs oder finden für sich eine selbstständige Tätigkeit.

Neue Gesetzgebung

Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung in Kraft getreten. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft. Beide Gesetze sind Teile des umfassenden Migrationspakets, das den Bundesrat am 28. Juni 2019 passiert hat.

Während Fachkräfteeinwanderungsgesetz möglichst qualifizierte oder qualifizierungswillige Ausländer auf dem Weg über ein Visumsverfahren nach Deutschland holen soll, halten die Ausbildungs- und die Beschäftigungsduldung qualifizierungswillige und unqualifizierte ausreisepflichtige Ausländer im Bundesgebiet.

Über die neue Rechtslage werden wir Sie bald ausführlich informieren.

 

[1] http://www.bpb.de/nachmachen/zahlen-und-fakten/europa/70606/arbeitslos-20-20

[2] ttps://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/11/PD19_455_132.html

[3] https://studieren.de/studium-lebenshaltung.0.html