
Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts 2024–2025 – Wichtige Änderungen
Letzte Aktualisierung: 15.10.2025
Mit dem Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz (StARModG) hat Deutschland zum 27. Juni 2024 die Einbürgerungsregeln umfassend reformiert: Fristen wurden verkürzt, Mehrstaatigkeit (doppelte Staatsangehörigkeit) wurde zur Regel und die Vorschriften für in Deutschland geborene Kinder wurden präzisiert. Für Antragsteller empfiehlt sich eine strukturierte Einbürgerungsberatung.
Dauer – grundsätzlich fünf Jahre
- Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt ist eine Einbürgerung möglich (zuvor 8 Jahre).
- Die 2024 eingeführte „Turbo-Einbürgerung“ (3 Jahre) wurde politisch zurückgenommen; maßgeblich sind wieder mindestens 5 Jahre Aufenthalt.
Praxis-Tipp: Passen Sie Ihre Unterlagen von 3 auf 5 Jahre an.
Mehrstaatigkeit – jetzt Regelfall
- Die Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit entfällt.
- Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr erforderlich.
Hinweis: Auswirkungen im Herkunftsland sind gesondert zu prüfen.
In Deutschland geborene Kinder (ius soli)
- Automatische Staatsangehörigkeit bei 5 Jahren Aufenthalt eines Elternteils + unbefristetem Aufenthalt.
Sprache und Integration
- B1 Deutsch ausreichend.
- Einbürgerungstest erforderlich.
Tipp: Dokumente frühzeitig vorbereiten.
Straflosigkeit und Lebensunterhalt
- Keine Vorstrafen
- Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts
Rechtliche Unterstützung
Rechtsanwalt Habib Mammadli – Berlin
Ich unterstütze Sie im gesamten Einbürgerungsprozess.
