Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024/2025 – Überblick über aktuelle Änderungen

Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts 2024–2025 – Wichtige Änderungen

Letzte Aktualisierung: 15.10.2025

Mit dem Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz (StARModG) hat Deutschland zum 27. Juni 2024 die Einbürgerungsregeln umfassend reformiert: Fristen wurden verkürzt, Mehrstaatigkeit (doppelte Staatsangehörigkeit) wurde zur Regel und die Vorschriften für in Deutschland geborene Kinder wurden präzisiert. Für Antragsteller empfiehlt sich eine strukturierte Einbürgerungsberatung.

Dauer – grundsätzlich fünf Jahre

  • Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt ist eine Einbürgerung möglich (zuvor 8 Jahre).
  • Die 2024 eingeführte „Turbo-Einbürgerung“ (3 Jahre) wurde politisch zurückgenommen; maßgeblich sind wieder mindestens 5 Jahre Aufenthalt.

Praxis-Tipp: Passen Sie Ihre Unterlagen von 3 auf 5 Jahre an.

Mehrstaatigkeit – jetzt Regelfall

  • Die Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit entfällt.
  • Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr erforderlich.

Hinweis: Auswirkungen im Herkunftsland sind gesondert zu prüfen.

In Deutschland geborene Kinder (ius soli)

  • Automatische Staatsangehörigkeit bei 5 Jahren Aufenthalt eines Elternteils + unbefristetem Aufenthalt.

Sprache und Integration

  • B1 Deutsch ausreichend.
  • Einbürgerungstest erforderlich.

Tipp: Dokumente frühzeitig vorbereiten.

Straflosigkeit und Lebensunterhalt

  • Keine Vorstrafen
  • Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts

Rechtliche Unterstützung

Rechtsanwalt Habib Mammadli – Berlin

Ich unterstütze Sie im gesamten Einbürgerungsprozess.