Apostille statt Legalisation zwischen Deutschland und Aserbaidschan – neue Regeln seit 18.03.2026
Gegenseitige Anerkennung von Urkunden jetzt einfacher Seit dem 18. März 2026 gilt zwischen Deutschland und Aserbaidschan das Apostilleverfahren. Die bisher erforderliche Legalisation über die Deutsche Botschaft oder das aserbaidschanische Konsulat entfällt. Das bedeutet: Aserbaidschanische Urkunden für Deutschland → Apostille in Aserbaidschan Deutsche Urkunden für Aserbaidschan → Apostille in Deutschland Die Änderung erleichtert den internationalen Urkundenverkehr erheblich und verkürzt Bearbeitungszeiten…

