Wir beraten Sie in allen Fragen des Asylrechts und vertreten Sie im Verwaltungsverfahren bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder auch bei Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten.
In der ersten Beratung klären wir gerne, was Ihr Anliegen ist. Geht es um Überstellungen in andere Dublin-Mitgliedstaaten (Dublin-Verfahren), die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, die Feststellung des internationalen subsidiären Schutzes, die Feststellung des nationalen zielstaatsbezogenen Abschiebungsschutzes oder vielleicht den Widerruf oder die Rücknahme getroffener Statusfeststellungen? Sprechen Sie oder schreiben Sie uns an.
Wir helfen Ihnen.