Kosten für aufenthaltsrechtliche und asylrechtliche Sachen
Die anwaltliche Vertretung ist für den Auftraggeber mit Kosten verbunden. Wenn keine individuellen Sondervereinbarungen getroffen werden, ist die Rechtsanwaltsvergütung nach den gesetzlichen Regelungen des RVG zu berechnen.
Die Kosten einer Beratung richtet sich nach dem Umfang, der Komplexität, sowie der Bedeutung der Sache. In überschaubaren aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten berechne ich für eine Beratung ab 120,00 EUR inkl. USt.
Die Kosten für eine außergerichtliche Vertretung richten sich ebenfalls nach Umfang, Komplexität und Bedeutung der Sache. Hierbei sind mit den Kosten i.H.v. ab 800,00 EUR zuzüglich 19 % USt. zu rechnen. Bei aufwändiger Bearbeitung können die Kosten diesen Betrag übersteigen.
Die Kosten für eine Vertretung in gerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hängt vom Streitwert ab. Wir vereinbaren in der Regel mit unseren Mandanten eine schriftliche Honorarvereinbarung ab, die eine Pauschalgebühr vorsieht. Die Gebühren können grundsätzlich in Raten gezahlt werden.
Kosten für steuerliche Angelegenheiten
Alle Leistungen, die zum unmittelbaren Aufgabengebiet des Steuerberaters gehören, rechne ich nach der Steuerberatervergütungsverordnung, kurz StBVV ab. Es ist allerdings zulässig, ein höheres Honorar zu vereinbaren.
Die Kosten einer Beratung auf dem Gebiet des Steuerrechts richtet sich auch nach dem Umfang, der Komplexität, sowie der Bedeutung der Sache. Für eine Beratung in Sachen Steuerrecht berechne ich ab 150,00 EUR zuzüglich 19 % USt.